Argentinien – Ausfuhrbeschränkung bis 31. März 2008 verlängert

VDF, 08.01.2008 - Das argentinische Wirtschaftsministerium hat mit einer neuen Verordnung („resolucion“) die bislang bis 31.12.2007 limitierte Ausfuhrbeschränkung für Rindfleisch bis 31. März 2008 verlängert. Hinsichtlich der Mengen gibt es gegenüber der bisherigen Regelung eine kleine Änderung: Nach dem Text der neuen Verordnung soll die zuständige Behörde monatlich für mindestens 40.000 t der von der Ausfuhrbegrenzung betroffenen Produkte Exportlizenzen erteilen. Das bedeutet, dass auch Ausfuhrgenehmigungen für weitere Mengen erteilt werden dürfen. Nach Auskunft der argentinischen Vertretung in Brüssel soll die Behörde dies vom Marktpreisverlauf abhängig machen.

Die neue Verordnung mit der Nummer 24/2007 lässt die bisherigen Ausnahmen von der Exportbegrenzung unverändert. Somit zählt wie auch bisher der Export von Fleisch im Rahmen des hqb-Kontingents und verarbeitetes Rindfleisch nicht zu der limitierten Menge. Ebenfalls weiterhin ausgenommen von der Exportbeschränkung sind:

  • Lieferungen im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen;
  • frisches und gefrorenes entbeintes Fleisch vom Hinterviertel von Ochsen mit einem Gewicht über 460 kg;
  • frisches und gefrorenes entbeintes Fleisch von weiblichen Tieren der Kategorien D, E und F.


Der neue Wirtschaftsminister Martin Lousteau hat inzwischen die Marktbeteiligten eingeladen, an den runden Tisch zurückzukehren, um eine einvernehmliche Lösung für die Steuerung der Exportmengen zu finden.