EU-Kofinanzierungsmittel für BSE-Test angepasst

VDF, 02.08.2013 - Die EU-Kommission hat mit Durchführungsbeschluss 2013/403/EU die Mittel für das Jahr 2013, die u.a. für die Kofinanzierung der Kosten der BSE-Tests bereitgestellt werden, einer Revision unterzogen. Die Kofinanzierungsmittel für die BSE-Tests wurden dabei für viele Länder gesenkt, z.B. für Deutschland von ursprünglich Ende 2012 gebilligten 6,26 Mio. € auf 4,7 Mio. €. Die Anpassung erfolgt aufgrund der deutlichen Reduzierung der Testzahlen. Für Deutschland wird aufgrund der Erhöhung der Altersgrenze von 72 auf 96 Monate mit mehr als einer Halbierung der Testzahlen ab dem 20.7.2013 gerechnet. Die meisten Länder verzichten vollständig auf das Testen gesunder geschlachteter Rinder. Neben der Kofinanzierung der BSE-Tests im Rahmen der normalen Schlachtung werden die Mittel auch für Tests an Risikotieren und auch für die TSE-Tests u.a. an Schafen und Ziegen bereitgestellt.

Die Senkung wird nicht von der EU-Kommission „von oben“ verordnet, sondern die Mitgliedstaaten reichen aufgrund ihrer Vorschätzungen eine Bedarfsplanung ein, die dann von der Kommission begutachtet und mit dem Durchführungsbeschluss bestätigt wird. Wegen der geänderten Testsituation in den meisten EU-Ländern war eine Anpassung der Mittelzusage erforderlich geworden.