Fachkraft Lebensmitteltechnik – Erfolg nach fast fünf Jahren
VDF, 15.11.2013 - Zur Änderung der Ausbildungsregelung für den Beruf „Fachkraft Lebensmitteltechnik“ ist eine Verordnung im Bundesgesetzblatt vom 6. November 2013 erschienen. Der VDF hatte die Initiative hierzu vor fast fünf Jahren eingeleitet und in zahlreichen Gremiensitzungen für eine Spezialisierung der Ausbildung gestritten. Mit der neuen Regelung wird jetzt in Teilen der Abschlussprüfung nach Fachbereichen differenziert (Nahrungs- und Genussmittel, Getränke oder tierische Erzeugnisse).Der Ausbildungsberuf Fachkraft Lebensmitteltechnik (FALET) soll hierdurch für Fleischbetriebe und für die Auszubildenden attraktiver werden. Die Prüfungsfragen waren bislang so breit angelegt, dass Prüflinge oftmals mit den Problemstellungen aus Produktionsbereichen, die von ihrer praktischen Ausbildung weit entfernt waren, überfordert wurden. Ohne den produktübergreifenden Charakter des Berufs anzutasten, ist es jetzt für die Prüfungsbereiche Technik und Qualitätsmanagement möglich, dass die Prüfung in einem der Schwerpunktbereiche Nahrungs- und Genussmittel, Getränkeherstellung oder tierische Lebensmittel abgelegt wird.
Der Bedarf nach der im Grunde sehr geringfügigen und wenig aufwändigen Änderung wurde Anfang 2009 vom VDF artikuliert. Anlass waren die dramatisch zurückgehenden Ausbildungszahlen im Beruf des Fleischers in Nordwestdeutschland und der gleichzeitig hohe Bedarf zahlreicher Fleischbetriebe der Region nach Auszubildenden. Der Ausbildungsberuf FALET war verhältnismäßig stark auf die Bereiche pflanzliche Lebensmittel und Getränke zugeschnitten und entsprechend für auf Fleisch spezialisierte Betriebe und die dort auszubildenden Lehrlinge wenig attraktiv.
Das anfänglich vom VDF angestrebte Ziel, eine Fachrichtung Fleisch innerhalb der FALET zu erreichen, war nicht umsetzbar. Die an der Gestaltung von Berufsausbildungsregelungen beteiligten Kräfte tendieren eher in Richtung einer Zusammenlegung von bisherigen Spezialausbildungen. Insbesondere die Gewerkschaften sehen dies als ein wichtiges Ziel an und versprechen sich davon, dass Arbeitnehmer mit einer breiteren Ausbildung auch mehr Möglichkeiten bei der Wahl der Arbeitsstelle bekommen. Widerstand kam aber auch von Produktbereichen im Lebensmittelsektor, die bereits Spezialausbildungen hatten. Diese Bereiche befürchteten, bei einer Neuordnung des Ausbildungsberufes FALET ihre Eigenständigkeit zu verlieren.
Die Verhandlungen drehten sich dadurch mehrfach im Kreise, bis mit der jetzt gefundenen Variante eine für alle akzeptable Lösung erreicht werden konnte.
Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2014 in Kraft und gilt erstmals für die Prüfungen, die darauf folgen.