Fleischwirtschaft legt der Bundesregierung 5-Punkte-Plan vor
VDF, 18.05.2020 - Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) hat der Bundesregierung am Wochenende einen 5-Punkte-Plan zur bundeseinheitlichen und branchenunabhängigen Umsetzung von Maßnahmen bei der Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern vorgelegt. In Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Bundesminister Julia Klöckner (Ernährung), Hubertus Heil (Arbeit) und Jens Spahn (Gesundheit) schlägt der VDF vor, die bereits seit 2014 geltenden Maßnahmen aus Selbstverpflichtungen der Branche verbindlich einzuführen und hinsichtlich der Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern zu schärfen.Angesichts der gehäuften Covid-19-Infektionen in einzelnen Fleischbetrieben wurde zuletzt der Fleischwirtschaft insgesamt vorgeworfen, keine geeigneten Corona-Schutzmaßnahmen in den Betrieben vorgenommen zu haben. Außerdem waren die Unterkünfte der Werkvertragsarbeitnehmer kritisiert worden. Diese öffentlichen und pauschalen Verurteilungen der gesamten Branche durch einzelne Gewerkschafter und Politiker weist der Verband zurück.
Die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse aus den behördlichen Untersuchungen auf das Covid-19-Virus in einigen Bundesländern belegen, dass ein generelles Branchenproblem nicht existiert. Danach wurden bei den Kontrollen in den Fleischwerken weder unzureichende Infektionsschutzmaßnahmen noch die Wohnsituation von Werkvertragsarbeitnehmern beanstandet.
Die bisher vorliegenden Ergebnisse für 13.476 der amtlich angeordneten Tests bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fleischbetrieben sind mit 13.336 zu 99 % negativ. 140 der uns bekannten Testergebnisse waren Covid-19 positiv, d.h. 1 %. Dabei gab es in zwei von 27 untersuchten Betrieben mit jeweils 33 und 92 positiven Fällen ein gehäuftes Auftreten.
In Nordrhein-Westfalen sind zudem hunderte Wohnungen, in denen Werkvertragsarbeitnehmer von Fleischunternehmen wohnen, in den vergangenen Tagen vom Arbeitsschutz geprüft worden. Dabei hat es lediglich bei einer Wohnung größere Beanstandung gegeben, wegen Brandschutzmängeln wurde ein sofortiger Umzug der Bewohner veranlasst. Diese Ergebnisse zeigen, dass die in den Unternehmen umgesetzten Corona-Infektionsschutz-Maßnahmen greifen und eine Unterbringungsproblematik generell nicht besteht.
Der VDF sieht keine Veranlassung, das Werkvertragswesen in seiner Gänze für eine einzelne Branche in Frage zu stellen. In den Selbstverpflichtungen der Fleischwirtschaft von 2014 und 2015 ist ein gutes Rahmenwerk für die Beschäftigung mit Werkverträgen geschaffen worden, das vor allem Wohn- und Sozialstandards absichert. Es handelt sich um den „Verhaltenskodex der Fleischwirtschaft, Juli 2014“, sowie die „Standortoffensive deutscher Unternehmen der Fleischwirtschaft - Selbstverpflichtung der Unternehmen für attraktivere Arbeitsbedingungen vom 21.9.2015“.
Die Fleischwirtschaft schlägt der Bundesregierung in einem 5-Punkte-Plan vor, die Kernelemente dieser Selbstverpflichtungen gesetzlich bundesweit einheitlich und verbindlich vorzuschreiben:
- Sofortige Abschaffung der Beschäftigung auf Basis der A1-Regelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der gesamten Fleischwirtschaft (Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung).
Begründung: Eine Beschäftigung ohne deutsche Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ermutigt dazu, krank zur Arbeit zu kommen und erkrankte Beschäftigte in ihr Heimatland zurückzuschicken.
Alle Beschäftigten sollen nur auf Basis deutschen Sozialversicherungsrechts angestellt werden. Dieser Ansatz sollte für weitere Branchen geprüft werden. - Die im Verhaltenskodex der Fleischwirtschaft vorgesehenen Regelungen für die Unterbringung von Werkvertragsarbeitnehmern sollten per Bundesgesetz für alle verpflichtend vorgeschrieben werden.
- Der Verband der Fleischwirtschaft ist darüber hinaus bereit für Gespräche mit dem Gesetzgeber, um die freiwillig umgesetzten Unterbringungsregeln für Werkvertragsarbeitnehmer im Detail zu schärfen (z. B. hinsichtlich max. Belegung von Wohnungen, Ausstattung etc.).
- Prüfungsrecht und -pflicht für den Auftraggeber gegenüber dem Werkvertragsunternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Wohnstandards sollten gesetzlich ermöglicht und klar geregelt werden.
- Eine ebenso eindeutige gesetzliche Vorgabe sollte für ein Prüfungsrecht des Auftraggebers zur Einhaltung der Arbeitszeiten von Werkvertragsarbeitnehmern geschaffen werden. Sowie auch die Verpflichtung dazu.
den kritisierten Bereichen gibt.