Brexit – Aufgaben des Importeurs bei der Einfuhr aus dem VK

VDF, 22.01.2021 - Die Border and Protocol Delivery Group der britischen Regierung informierte in einer Informationsveranstaltung zum Warenhandel aus Richtung des Vereinigten Königreichs (VK) über die kurzen Seestraßen von Dover nach Calais bzw. Dünkirchen in Frankreich oder auf die Insel Irland. Das Seminar richtete sich hauptsächlich an britische Exporteure, enthielt aber auch nützliche Informationen zu den Aufgaben, die ein europäischer Importeur tierischer Produkte bei der Wareneinfuhr aus dem VK erledigen muss.

Grundsätzlich ist bei der Einfuhr in die EU derjenige Unternehmer für die Abwicklung der Zollverfahren und veterinärrechtlichen Grenzkontrollen auf der Seite der EU verantwortlich, der zum Zeitpunkt der Einfuhr Eigentümer der Ware ist. In der Regel ist das der in der EU ansässige Importeur, der von einem beauftragten Zollagenten bzw. Zollspediteur vertreten wird.

Vor der Einfuhr in die EU sollten der Importeur bzw. dessen Vertretung…

  • jeweils eine gültige EU EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) besitzen.
  • zur Bearbeitung des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) einen Zugang zu TRACES bzw. TRACES NT besitzen.
  • prüfen, ob die veterinärrechtliche Grenzkontrollstelle (Border Control Post, BCP) an der EU-Grenze für die erwarteten Waren zugelassen ist. Die Europäische Kommission stellt eine unverbindliche Auflistung der BCPs zur Verfügung (https://ec.europa.eu/food/animals/vet-border-control/bip-contacts_en), die allerdings nicht auf dem aktuellsten Stand ist. Im Zweifel unterstützt Sie der VDF bei der Klärung der BCP-Zulassung.
  • international anerkannte Handelsklauseln („Incoterms“) beim Vertragsabschluss verwendet haben, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Kenntnis über die Abwicklung der europäischen Zoll- und Kontrollverfahren besitzen.


Der vom Eigentümer der Waren bestellte Zollagent kümmert sich um die Ein- und Ausladeprozesse bei der veterinärrechtlichen Grenzkontrolle und dient als Ansprechpartner für die Grenzbeamten der EU. Ohne eine anwesende Person, die den Einführer vertritt, kann die Abwicklung der Aufgaben an der Grenze nicht stattfinden und die Waren müssen re-exportiert werden.

Vor der Ankunft der Waren an der EU-Grenzkontrollstelle sollten folgende Schritte vom Importeur bzw. vom Agenten vorgenommen werden:

  • Spätestens einen Arbeitstag vor der erwarteten Ankunft der Ware muss die Grenzkontrollstelle der Einfuhr per E-Mail oder Fax informiert werden. Die Kontaktinformationen stehen unter dem oben angegebenen Link zur Verfügung.
  • Zusätzlich muss der Importeur bzw. der Agent spätestens einen Arbeitstag vor der erwarteten Ankunft den ersten Teil des GGED-P in TRACES-NT ausfüllen. Hierzu muss eine Kopie des Veterinärzertifikats hochgeladen werden, die der britische Exporteur zuvor an den Importeur übermittelt hat. Das Original des Veterinärzertifikats begleitet die Sendung.
  • Nachdem Teil 1 des GGED-P erfolgreich ausgefüllt wurde, erhält das GGED-P eine Nummer (Feld I.2 des Dokuments). Diese wird für die Zollanmeldung benötigt.
  • Im Falle einer direkten Verzollung muss eine elektronische Zollanmeldung, beispielsweise über das französische Zollsystem DELTA G, schon vor der Gestellung der Waren durchgeführt werden. Die GGED-Nummer, die bereits nach Abschluss des ersten Teils des GGED-Prozesses in TRACES-NT zur Verfügung steht, ist in der Zollanmeldung anzugeben. Nach erfolgreichen Veterinärkontrollen vervollständigen die Grenzbehörden den zweiten und dritten Teil des GGED-P und die vorgefertigte Zollanmeldung wird validiert.
  • Sollten die Waren im Versandverfahren (z.B. mit einer T1-Bescheinigung) nicht in Calais bzw. Dünkirchen, sondern an einer anderen Bestimmungszollstelle in der EU verzollt werden, ist die elektronische Zollanmeldung in Frankreich DELTA T (T für Transit) zu erstellen.
  • Im Falle eines Versandverfahrens sollte überprüft werden, ob die richtigen Durchgangszollstellen (z. B. Calais) und die richtige Bestimmungszollstelle eingetragen sind. Diese Angaben sind in Feld 51 und 53 des Versandbegleitdokuments (Transit Accompanying Document, TAD) zu finden.


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