ASP in Niedersachsen: Weiterhin keine Marktaussichten

VDF, 18.08.2022 - In der ASP-Überwachungszone wachsen die Schweine aus den Ställen. Die Landwirte sind in einem Dilemma, weil sie Tierseuchenmaßnahmen unterworfen sind und deshalb davorstehen, die Tierschutzvorgaben nicht einhalten zu können. Die Schlachtbetriebe sind selbst unter den strengen Vorgaben des Tierseuchenrechts und dem damit verbundenen erheblichen Aufwand bereit, die gesunden Tiere zu schlachten. Allerdings müssen daraus hocherhitzte Produkte hergestellt werden, die kaum marktgängig sind und für die es somit nur sehr wenige Verarbeitungskapazitäten gibt. Außerdem ist vermehrt zu hören, dass namhafte Einzelhandelsunternehmen es ablehnen, diese einwandfreien Produkte in die Regale zu nehmen. Deshalb sind Fleischverarbeitungsbetriebe nicht bereit, das Fleisch bei den Schlachtbetrieben abzunehmen. Das Fleisch der bisher geschlachteten gesunden Schweine musste eingefroren werden und liegt nun bei hohen Energiekosten im Kühllager. Bislang konnte lediglich eine Kleinstmenge an ein Verarbeitungsunternehmen weitergegeben werden.

Erste Schlachtbetriebe sind in Vorleistung gegangen und haben Schweine geschlachtet, zerlegt und eingefroren, ohne zu wissen, ob sie jemals einen Erlös für das Fleisch erzielen können, um ihre eigenen Kosten zu decken. Ein „Weiter so“ können sich diese Betriebe nicht mehr leisten. Wenn es keine Vermarktungsmöglichkeiten gibt, kann nicht geschlachtet werden. Es sei denn, das Land übernimmt die Tiere, lässt sie schlachten und gibt das Fleisch in Gefrierlager“ sagt Dr. Heike Harstick, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF). Ein solches Vorgehen habe sich bei der Klassischen Schweinepest als erfolgreich erwiesen. Der VDF hat der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin in der vergangenen Woche diesen Weg aufgezeigt und heute auf Nachfrage erfahren, dass eine Übernahme und Verwertung der Tiere durch das Land, ähnlich wie es in den 1990er-Jahren bei der Klassischen Schweinepest erfolgt ist, ausgeschlossen werde.

„Die Schlachtbetriebe sind bereit zu helfen“, sagt Harstick. „In der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation können sie dabei jedoch keine Verluste auf sich nehmen. Wenn Tierschutzprobleme entstehen, weil aufgrund der Rechtslage der Markt nicht funktioniert, dann ist der Staat gefordert.“

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat gestern in der Pressemitteilung verkündet, dass Kühlhäuser angemietet wurden, um eine Zwischenlagerung für das Fleisch von Schweinen aus der ASP-Überwachungszone zu ermöglichen. Abgesehen davon, dass tatsächlich noch keine Anmietungen stattgefunden haben und die konkreten Abläufe noch geklärt werden müssen, bietet die Einlagerung allein keine Vermarktungsaussichten. Solange aber keine Möglichkeiten absehbar sind, das Fleisch zumindest kostendeckend in den Markt zu bringen, kann es keinem Schlachtunternehmen zugemutet werden, das hohe Verlustrisiko auf sich zu nehmen.

Land und Bund sollten zudem gegenüber der EU-Kommission nachdrücklich die Aufhebung der Überwachungszone einfordern, um Tierschutzverletzungen zu verhindern. Dies wäre bereits nach 30 Tagen möglich gewesen. Mit Blick auf die bisherigen Tierseuchenbekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen in der Region und der Tatsache, dass innerhalb der Inkubationszeit (4-15 Tage) keine weiteren ASP-Ausbrüche festgestellt wurden, geht das Verschleppungsrisiko gegen Null.


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