Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid

Bonn, 22.08.2024 – In Deutschland muss jedes Tier vor der Schlachtung betäubt werden. Dies erfolgt bei Schweinen durch CO2 oder die Elektrobetäubung. Beide Methoden sind gemäß Art. 4 i.V. m Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zum Einsatz in der EU zugelassen. Sie werden weltweit eingesetzt. Bei der CO2-Betäubung werden die Tiere in einer Gruppe in eine mit CO2 angereicherte Umgebung verbracht.

Vorteile der CO2-Betäubung:
• der Zutrieb in die Betäubungsanlage erfolgt in der Gruppe, die Tiere bewegen sich dabei ruhig, da das Laufen in der Gruppe dem natürlichen Verhalten der Tiere entspricht.
• Narkosewirkung und -dauer sind ausreichend sicher und lange, so dass die Tiere bis zum Tod die Wahrnehmung nicht wiedererlangen.
• Die Methode ist technisch sehr gut kontrollierbar und frei von menschlichen Fehlereinflüssen.

Bei der CO2-Betäubung tritt jedoch eine Abwehrreaktion auf, die die Tiere beim Eintreten in die CO2-Umgebung zeigen. Die Dauer dieser Abwehrreaktion ist durch eine gute Vorbereitung des Tieres mit z.B. wenig Stress beim Zutrieb beeinflussbar, d.h. abhängig davon, ob die Schweine vor der Betäubung entspannt oder angespannt waren, kann die Phase stärker oder schwächer ausfallen.

Um die CO2-Betäubung/Gasbetäubung weiter zu verbessern, engagiert sich die Fleischwirtschaft in Forschungsprojekten, die die Wirksamkeit anderer Gase oder auch Gasmischungen erproben. Praxisreife Verfahren, die entscheidende Verbesserung erbrachten oder nicht andere gravierende Nachteile aufwiesen, konnten mit den oben genannten Gasen bisher weder in Deutschland noch in anderen Ländern der Welt entwickelt werden. Hier ist weiterer Forschungsbedarf erforderlich.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile kann die CO2-Betäubung auch weiterhin als tierschutzgerechte Methode zum Ausschalten des Schmerzempfinden und zur Erreichung der Bewusstlosigkeit der Schweine angesehen werden.