Seminar zum Tierschutzbeauftragten am Schlachthof
Nach Artikel 17 der EU-Verordnung 1099/2009 müssen Unternehmer bei Schlachtung von mehr als 1000 GVE/Jahr für jeden Schlachthof mindestens eine(n) Tierschutzbeauftragte(n) benennen, der bzw. die ihnen hilft, die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Gemäß EU-Verordnung 1099/2009 muss der TSB mindestens einen Sachkundenachweis für die im Betrieb durchgeführten Arbeiten haben.
Tierschutzbeauftragte sollten außerdem über ausreichende Autorität und Fachkenntnisse, einschließlich fundierter Kenntnisse der EU-Vorschriften verfügen, um dem Personal an der Schlachtlinie einschlägige Anweisungen geben zu können.
Die SGS Institut Fresenius bietet hierzu ein Seminar zum Tierschutzbeauftragten am Schlachthof an.
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Zeitraum:13.05.2025 08:30 Uhr - 17:00 Uhr
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Ort:Steinemann Natur Partner GmbH & Co. KG, Honkomper Weg 7, 49439 Steinfeld
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Kontakt:
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Webseite:
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Teilnahmehinweis:Teilnahmegebühr 370 Euro zzgl. MWSt. inkl. Verpflegung. Anmeldeschluss ist der 09.05.2025